Jugendschutz & junge Konzertbesucher

Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren dürfen die meisten Konzerte im Colos-Saal ohne Begleitung Erziehungsberechtigter bis 23 Uhr besuchen.

Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der/die Jugendliche muss am Konzertabend sein Alter durch Ausweis, Schülerausweis o.ä. nachweisen können.
  2. Ohne entsprechenden Ausweis gibt es keinen Einlass und keinen Anspruch auf Kartenrückzahlung!
  3. Der Ausweis muss bis zum Verlassen des Saales um 23 Uhr dem Colos-Saal-Team ausgehändigt werden.
  4. Für 14- und 15-Jährige gilt absolutes Alkoholverbot!

Gelegentlich kann ein Konzert von dieser Regel ausgenommen sein, also bitte vorher nachfragen.

Die neue Regelung gilt seit 30.11.2018 und ist unbefristet.

Für Jugendliche von 16 und 17 Jahren gilt wie bisher auch:
Einlass zum Konzert ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr. Altersnachweis erforderlich!

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Konzerte besuchen.

Zum Thema Alkoholkonsum gilt das Jugendschutzgesetz ohne Ausnahme.